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Artikel 1. Allgemeines/Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

1. Belieff: eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 61329258, mit Sitz in Groningen, Prinsesseweg 37C, 9717 BB, nachstehend “Belieff” genannt.

2. Kunde: die Person, die mit Belieff einen Vertrag über die Lieferung oder Bereitstellung von Produkten und/oder Waren im weitesten Sinne des Wortes abschließt.

3. Produkt ist jeder Gegenstand oder jede Ware, die von Belieff an den Kunden geliefert und/oder als Pilotprojekt angenommen/angeboten wird.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Vertrag: jede Vereinbarung über den Kauf von Produkten gemäß den Bestimmungen des Vertrages zwischen Belieff und dem Kunden.

6. Website: die Website www.www.belieff.com

Artikel 2. Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von Belieff an den Kunden, sei es über die Website oder anderweitig.

2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Deren Anwendbarkeit wird von Belieff ausdrücklich abgelehnt.

3. Im Falle der Nichtigkeit oder Aufhebung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft, und Belieff und der Kunde werden Konsultationen aufnehmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei der Zweck und die Zielsetzung der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden. Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung oder des Inhalts einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese “sinngemäß” auszulegen. Situationen, die nicht von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind, sollten “im Geiste” dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.

4. Wenn Belieff nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten oder dass Belieff in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Fällen zu verlangen.

5. Belieff ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden. Größere inhaltliche Änderungen werden (im Voraus) mit dem Kunden besprochen.

6. Hat Belieff diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden bereits mehrfach zur Verfügung gestellt, so liegt eine laufende Geschäftsbeziehung vor. Belieff muss dann nicht jedes Mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen, damit sie für nachfolgende Verträge gelten.

Artikel 3. Arbeit

1. Das Geschäft von Belieff ist die Herstellung und der Verkauf der Dug and Cozy-Decke.

Artikel 4. Zitat

1. Ein zugesandtes Angebot ist 30 Tage ab seinem Datum gültig, sofern Belieff nichts anderes angibt.

2. Wurde keine Annahmefrist gesetzt, so begründet das Angebot keinerlei Rechte.

3. Nimmt der Kunde ein Angebot an, so behält sich Belieff das Recht vor, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Annahme zu widerrufen.

4. Belieff kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise verstehen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.

5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Belieff nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen.

6. Weicht die Annahme vom Angebot ab, so ist Belieff nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Belieff weist auf etwas anderes hin.

7. Die abgegebenen Angebote sind grundsätzlich Preisangaben und gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.

Artikel 5. Abschluss des Abkommens

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Annahme des Angebots bei Belieff eingegangen ist. Mit der Annahme erklärt sich der Kunde mit der Geltungserklärung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und verzichtet gegebenenfalls auf eine Geltungserklärung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Enthält die Annahme entgegen den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes Vorbehalte oder Änderungen gegenüber dem Angebot, so kommt der Vertrag nur zustande, wenn Belieff dem Kunden mitgeteilt hat, dass er mit diesen Abweichungen vom Angebot einverstanden ist.

3. Vereinbarungen zwischen Belieff und dem Kunden werden durch eine Auftragsbestätigung endgültig festgelegt.

4. Der Vertrag muss schriftlich per Einschreiben gekündigt werden.

5. Die Kündigungsfrist für den Kunden beträgt zehn Tage.

6. Wurde für die Lieferung bestimmter Produkte eine Frist vereinbart oder angegeben, so handelt es sich dabei niemals um eine Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Kunde Belieff schriftlich in Verzug setzen. Belieff sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.

7. Wenn der Kunde den Vertrag ohne triftige Gründe auflöst, ist er nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schadenersatzpflichtig.

8. Mündliche Vereinbarungen sind für Belieff nicht bindend, wenn sie nicht schriftlich von Belieff bestätigt wurden.

Artikel 6. Änderung des Abkommens

1. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass eine Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung erforderlich ist, so werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung ändern.

2. Ohne in Verzug zu geraten, kann Belieff einen Antrag auf Änderung, Ergänzung oder Rücktritt vom Vertrag ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswirkungen haben könnte, zum Beispiel auf die in diesem Zusammenhang zu liefernden Produkte.

3. Wird der Vertrag geändert oder ergänzt, so kann sich dies auf die Frist für die Erbringung der Leistung auswirken. Belieff wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.

4. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird Belieff den Kunden im Voraus informieren.

5. Beruht die Änderung oder Ergänzung des Vertrages auf Umständen, die Belieff zuzurechnen sind, so berechnet Belieff keine zusätzlichen Kosten. Erfolgt die Änderung oder Ergänzung des Vertrages aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so werden von Belieff zusätzliche Kosten berechnet.

Artikel 7. Annullierung oder vorzeitige Beendigung des Abkommens

1. Bei Stornierung oder vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Kunden stellt Belieff dem Kunden alle angefallenen Kosten, einschließlich der aufgewendeten Stunden, mit einem Aufschlag von fünfundzwanzig Prozent in Rechnung. Artikel 8. Durchführung und Lieferung 1. Der Kunde trägt das Risiko der Auswahl der gekauften Produkte. Belieff gewährleistet nicht, dass die Produkte für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung geeignet sind, es sei denn, der Vertrag zwischen den Parteien legt den Verwendungszweck eindeutig und ohne Vorbehalt fest.

2. Die Lieferung der Produkte erfolgt am vereinbarten Ort zum vereinbarten Kaufpreis. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind im Kaufpreis der Produkte die Kosten für Transport, Versicherung, Hebevorgänge, Anmietung von provisorischen Einrichtungen und dergleichen nicht enthalten.

3. Das Risiko des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung der Produkte geht mit der Lieferung an den Kunden auf diesen über. Wird jedoch ein Spediteur mit der Lieferung beauftragt, geht die Gefahr des Verlusts, des Diebstahls und der Beschädigung der Produkte bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Spediteur auf den Kunden über.

Artikel 9. Aussetzung und Auflösung

1. In dem Moment, in dem der Käufer für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder der Käufer die Verfügungsgewalt über sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens durch Pfändung, Konkursverwaltung oder auf andere Weise verliert, oder wenn der Käufer offenkundig nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, hat Belieff das Recht, jeden Vertrag mit dem Käufer ohne gerichtliche Intervention für beendet zu erklären.

2. Jede Partei ist auch berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen, wenn die andere Partei stirbt.

3. Mit der Auflösung werden die beiderseitigen Forderungen sofort fällig und zahlbar.

4. Hat Belieff begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist Belieff berechtigt, die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben, bis der Kunde Sicherheit für die Zahlung geleistet hat.

Artikel 10. Zahlungs- und Inkassokosten

1. Die Person, die den Vertrag abschließt, verpflichtet sich, alle aus dem Vertrag entstehenden Kosten zu tragen.

2. Der Kunde zahlt 50 % des Rechnungsbetrags im Voraus und 50 % nach der Lieferung, jedoch innerhalb von 15 Kalendertagen.

3. Die Zahlung erfolgt mittels einer Rechnung, die zugesandt wird. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Kalendertage.

4. Wird eine Rechnung storniert oder scheitert sie aus anderen Gründen, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Rechnungsbetrag dennoch innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt wird.

5. Der Kunde gerät mit Ablauf des Zahlungsziels in Verzug. Nach Ablauf dieser Frist wird Belieff eine Mahnung versenden und dem Kunden die Möglichkeit geben, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt dieser Mahnung zu zahlen. Wenn nach Ablauf dieser Frist die Zahlung immer noch nicht erfolgt ist und der Kunde sich nicht auf höhere Gewalt berufen kann, ist Belieff berechtigt, vom Ablauf des Zahlungstermins an Zinsen zu berechnen. Diese Zinsen entsprechen dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 3 % pro Jahr auf den geschuldeten Betrag.

6. Zahlt der Kunde den fälligen Betrag nach der Mahnung nicht, ist Belieff außerdem berechtigt, den in Absatz 5 genannten Betrag um die Inkassokosten zu erhöhen. Diese außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 50,00 €, zuzüglich der tatsächlich entstandenen (außer)gerichtlichen Kosten.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Belieff gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Belieff, bis der Kunde seine (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Belieff erfüllt hat.

2. Es ist strengstens verboten, Belieff-Designs zu kopieren, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung vor.

Artikel 12. Beschwerdesystem

1. Beanstandungen der Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten der Beanstandung bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Produkte bei Belieff mit Begründung angezeigt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Kunde die gelieferten Produkte akzeptiert hat. 2. Beschwerden können per Telefon, E-Mail oder Post eingereicht werden. Telefon: +31(0)23552861. E-Mail: info@belieff.nl . Anschrift: Prinsesseweg 37c, 9717 BB Groningen.

3. Wenn eine Reklamation begründet ist, hat Belieff die Möglichkeit, den Mangel an den Produkten zu untersuchen und zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, sollte Belieff den Rechnungsbetrag entsprechend der Reklamation anpassen.

Artikel 13. Höhere Gewalt

1. Belieff ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und der sich nicht aus dem Gesetz, einem Rechtsakt oder einer allgemein anerkannten Auffassung ergibt.

2. Unter höherer Gewalt wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben der Definition im Gesetz und in der Rechtsprechung jeder von außen kommende, vorhersehbare oder unvorhersehbare Grund verstanden, auf den Belieff keinen Einfluss hat, der Belieff jedoch daran hindert, seine Verpflichtungen zu erfüllen.

3. Im Falle von höherer Gewalt wird Belieff den Kunden unverzüglich schriftlich unter Angabe der Ursache der höheren Gewalt benachrichtigen.

4. Belieff ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die eine (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindern, eintreten, nachdem Belieff seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

5. Belieff hat das Recht, während des Zeitraums der höheren Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen. Dauert diese Frist länger als 1 Monat, haben sowohl der Kunde als auch Belieff das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet sind, der anderen Partei den erlittenen Schaden zu ersetzen. Tritt die oben genannte Situation ein, wenn der Vertrag bereits teilweise erfüllt wurde, hat Belieff das Recht, den bereits erfüllten Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist dann verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

6. Nach der Mitteilung, dass höhere Gewalt auf Seiten von Belieff vorliegt, hat der Kunde das Recht, die Bestellung schriftlich zu stornieren.

7. Belieff ist nicht verantwortlich für Situationen höherer Gewalt wie Post- oder Telefonstreiks oder Stromausfälle.

Artikel 14. Haftung

1. Die Haftung von Belieff beschränkt sich auf den Schaden, der als unmittelbare und offensichtliche Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Leistung angesehen werden kann, und zwar in Höhe des von der Versicherung von Belieff gedeckten Betrags. Zahlt die Versicherung in keinem Fall oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung auf einen Betrag in Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt.

2. Belieff ist niemals für indirekte Schäden haftbar. Indirekte Schäden sind Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Geschäfts- oder sonstige Stagnation.

3. Die Schlussfolgerungen des Kunden, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind auslegungsbedürftig, und diese Schlussfolgerungen können von der Auslegung anderer abweichen. Belieff ist dafür in keiner Weise haftbar.

4. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Belieff und/oder seinen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

5. Belieff haftet in keiner Weise für die Kosten von Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten (einschließlich Rechtsberater- und Anwaltskosten) und Schiedsgerichtskosten, die dem Kunden aus dem Vertrag entstehen. Belieff legt ferner alle gesetzlichen und vertraglichen Einreden fest, die es gegenüber dem Kunden geltend machen kann, um seine eigene Haftung und/oder die seiner Untergebenen abzuwehren.

Artikel 15. Anwendbares Recht

1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt für Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, das niederländische Recht. 2. Unbeschadet des Rechts von Belieff, das gesetzlich zuständige Gericht anzurufen, sind Streitigkeiten zwischen den Parteien in erster Instanz dem zuständigen Gericht am Sitz von Belieff vorzulegen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

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